Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Unternehmensrichtlinie zur Vergütung auf Basis der Bestimmungen von Solvency II enthält Standards, die darauf abzielen, dass Vergütungsregelungen keinen Anreiz zu übermäßiger Risikobereitschaft bieten, sowie möglichst keine Interessenkonflikte entstehen lassen. Bezogen auf Schlüsselfunktionen, und hier insbesondere betreffend deren variable Entlohnung, enthält die Unternehmensrichtlinie weitere Bestimmungen, die im Wesentlichen auf die Förderung der Nachhaltigkeit und den kritischen Umgang mit Risiko fokussieren. Die Unternehmensrichtlinie gilt für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe und somit für alle wesentlichen in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.

Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft

Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.

Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.

Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Übererfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2018 erreichen kann, entspricht rund 60 % des Fixbezuges. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltskomponenten im Ausmaß von maximal rund 80 % bis rund 105 % der Fixbezüge möglich.

Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2018 bis ins Jahr 2022 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus.

Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeitsorientierung davon ab, dass auch in den drei Folgejahren eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe zu beobachten ist.

Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2018 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern sowie – als nicht finanzielles Ziel – die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in der Praxis; für die Sondervergütungen länderspezifische Ziele bzw. Vorgaben in Bezug auf Kooperationen.

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.

Im Berichtsjahr erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2018 für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft sowie als gesetzlicher Vertreter von verbundenen Unternehmen:

 

2018

in TEUR

Prof. Stadler

Komm.-Rat Fuchs

Dr. Havasi

Mag. Hirner1)

Mag. Höfinger

Dr. Simhandl2)

Dr. Thirring3)

Gesamt

1)

Mag. Hirner ist seit 1. Februar 2018 Mitglied des Vorstands.

2)

Dr. Simhandl ist per 30. Juni 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden.

3)

Dr. Thirring ist seit 1. Juli 2018 Mitglied des VIG Vorstands.

4)

Für seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Donau Versicherung bis 30. Juni 2018.

Entgelte VIG Holding

1.274

818

818

485

818

553

265

5.031

Fix

765

528

528

485

528

263

265

3.362

variables Entgelt für 2017

446

242

242

0

242

242

0

1.412

variables Entgelt für Vorjahre

63

48

48

0

48

48

0

256

Entgelte von verbundenen Unternehmen für (ehemalige) operative Tätigkeiten

0

0

0

0

0

0

2784)

278

Summe

1.274

818

818

485

818

553

544

5.309

 

2017

in TEUR

Prof. Stadler

Komm.-Rat Fuchs

Mag. Gröll*

Dr. Havasi

Mag. Höfinger

Dr. Simhandl

Gesamt

*

Mag. Gröll ist per 30. Juni 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Entgelte VIG Holding

999

768

475

734

768

768

4.511

Fix

714

517

258

517

517

517

3.040

variables Entgelt für 2016

285

217

217

217

217

217

1.371

variables Entgelt für Vorjahre

0

33

0

0

33

33

100

variable Entgelte von verbundenen Unternehmen für ehemalige operative Tätigkeiten

64

0

0

52

0

0

115

Summe

1.063

768

475

786

768

768

4.627

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet – unter anderem abhängig von der Dauer der Konzernzugehörigkeit – eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40 % der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. In Einzelfällen ist vorgesehen, dass bei Weiterarbeit über den Termin des maximalen Pensionsausmaßes hinaus Zuschläge gewährt werden, da in der Zeit der Weiterarbeit keine Pension bezogen wird.

Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.

Die Verträge von einzelnen Vorstandsmitgliedern, die bereits sehr lange in der Gruppe tätig sind, sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können diese Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50 %. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Auf die übrigen Vorstandsverträge sind die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden.

Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.

Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2018 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monats ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (inkl. Sitzungsgeld) betrugen im Jahr 2018 TEUR 461.

Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:

in TEUR

2018

2017

1)

Wahl in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017.

2)

Mag. Reinhard Ortner ist am 21. Jänner 2017 verstorben.

3)

Dr. Karl Skyba ist mit Wirkung zur Entlastung der Hauptversammlung am 12. Mai 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Komm.-Rat Dr. Günter Geyer

76

88

Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl

54

64

Mag. Maria Kubitschek

51

53

Propst Bernhard Backovsky

37

36

Komm.-Rat Martina Dobringer

43

46

Dr. Gerhard Fabisch1)

34

22

Hofrat Dkfm. Heinz Öhler

39

36

Mag. Reinhard Ortner2)

0

2

Dr. Georg Riedl

46

55

Gabriele Semmelrock-Werzer1)

36

25

Dr. Karl Skyba3)

0

24

Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

43

42

Summe

461

494

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats.